Wie im iGL-Bürgerportal zu lesen war, sollen laut Ratsbeschluss vom 24.6.2010 Baustellen Fuß- und Radfahrergerecht gesichert werden.
Bei der aktuell an der Bensberger Strasse ausgeschilderten Umleitung scheint dies aber der ausführenden Firma noch nicht bekannt gewesen zu sein. Aber vieleicht handelt es sich ja hier um eine der Stellen in der Stadt, an der die Vorgaben der Broschüre nach Meinung der Verwaltung nicht umsetzbar ist?1)
Schließlich müssten hier ja 50cm KFZ-Parkfläche geopfert werden. Da darf man schon mal Fußgänger und Radfahrer auf einen sowieso schon unzumutbaren, aber dennoch als benutzungspflichtig gekennzeichnten, Weg noch mehr als üblich gefährden.
Hatte ich bis dato die Sichtung von parkenden KFZs auf dem als benutzungspflichtig und zur linksseitigen Benutzung freigeben gemischten Rad-/Fussweg für eine absolute Ausnahme gehalten (siehe meinen Eintrag zum Thema Taxistand), so wurde ich am 2.Juni 2010 eines Besseren belehrt.
Der Parkdruck scheint in Köln alles zu rechtfertigen. Immerhin hatte der KFZ-Führer nicht seine Signalanlage zur temporären Aufhebung der StVO, vulgo Warnblinklich, eingeschaltet, so wie man es sonst oft beim Parken auf nicht dafür vorgesehenen Flächen sieht.
Heute gab es einen ähnlichen Eintrag in den Medienecken, der mich an dieses Bild erinnerte.
Diese Mail habe ich an den Fahrradbeauftragten geschrieben:
Sehr geehrter Fahrradbeauftragter, ich hätte einen Vorschlag, wie man den Radverkehr auf der Deutzer Brücke in Richtung Deutz verbessern könnte. Da der als benutzungspflichtig und zur linksseitigen Benutzung freigeben gemischten Rad-/Fussweg für das dort vorhandene Radfahrer und Fußgängeraufkommen sowieso schon zu schmal ist, könnte man ihn einfach nur noch für die Befahrung aus Richtung Deutz zulassen, dadurch betrüge die Mindestbreite nur noch 2.0m an Stelle der bei beidseitiger Nutzung geforderten 2.5m. Den gewonnenen Platz kann man dann verwenden, um den Parkplatz für KFZ vor dem Hotel Maritim odernungsgemäß zu markieren (siehe Bilder im Anhang). Dadurch gäbe es bei den Radfahrern in Richtung auch keine Probleme mehr, wo sie denn auf der Brücke fahren sollen (Rechts am Geländer oder Rechts an der nicht sachgemäß demarkierten Linie), sie könnten einfach die Fahrbahn verwenden, so wie sie es ja jetzt auch schon machen müssen, da obige Situation diesen Radweg ja eh unbenutzbar macht. Mit bitte um Stellungname und freundlichen Grüßen
Nachdem ich heute morgen auf dem Radstreifen der Karlsruher Straße mal wieder einen „Geisterradler“ gesichtet und sogar abgelichtet bekommen habe, laß ich in der Lokalpresse, wie toll und sicher diese Streifen doch sind:
Immerhin sind sie sicherer als Hochboardradwege.
Hier noch das Bild von der Karlsruher Straße (Montage von 2 Bildern, da ich den in richtiger Fahrtrichtung fahrenden Radler nicht zusammen mit dem Geisterradler erwischt habe) wo man sieht, das der ordnungsgemäße Fahrer auf die Fahrbahn ausweicht.
Auf dieser Straße halte ich den Radstreifen für absolut überflüssig, da diese so bereit ist, dass jeder KFZ-Führer problemlos mit 1.5m Sicherheitsabstand überholen kann ohne auch nur in die Nähe der Mittellinie zu kommen. Zudem ist dort auch kaum Verkehr und lädt zum Geisterradeln ganz besonders ein.
Nachdem bei der Stadt Köln sich laut folgendem KSTA Artikel sich so langsam die Einsicht durchzuringen scheint, dass Radfahrer auf die Fahrbahn gehören, scheinen die Taxifahrer sehr schnell begriffen zu haben, wozu die Rad- und Gehwege am besten taugen:
Nämlich als Taxistand!
Hier ein Bild vom Geh- und Radweg auf der Deutzer Brücke, so wie
ich ihn am Donnerstag auf meinem Heimweg vorfand.
Wie man sieht wissen die Radler, welche aus Richtung Deutz die Brücke überqueren, nicht wie sie das Rechtsfahrgebot dort einhalten sollen…
Danach traf ich auch noch auf einen Kleinlaster eines Bergisch Gladbacher Plakatierunternehmens, welcher den Weg unterhalb der Eisenbahnbrücke an der Kölnarena belegte und kurz vorm Messekreisel
stand ein Kranwagen auf selbigem.
Man beachte auch den Geisterradler auf dem Bürgersteig im Hintergrund
.
Wenn schon Hochboards kein Hindernis gegen die Benutzung durch KFZ sind, so werden es Radfahrstreifen schon noch weniger sein. Folglich kann man sich also die Ausweisung von gesonderten RVAs nun wirklich sparen, zumal sich ein Sicherheitsvorteil gegenüber der gemeinsamen Nutzung der Fahrbahn nicht nachweisen lässt.
Aktuelle Zahlen aus Kopenhagen lassen eher das Gegenteil vermuten; immerhin sind sie ein wenig sicherer als abgesetzte Radwege.
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